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Mit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist im Jahre 2013 der ärztliche Behandlungsvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden. Diese Rechtsgrundlage ist Anlass der vierten Auflage des Leitfadens für Mediziner und Juristen. Für die Juristen bietet das Werk nach wie vor eine fallbezogene Einführung in das Arzthaftungsrecht unter Einbeziehung der neuen Regelungen des BGB. Daneben wird es auch für Ärzte und die Verantwortlichen im Krankenhausbereich immer wichtiger, sich mit den rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit auseinander setzen. Nicht nur die nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgeführten Pflichten und Beweislastregeln, sondern beispielsweise auch die neuen Verantwortlichkeiten nach dem 2011 reformierten Infektionsschutzgesetz steigern die Bereitschaft von Juristen und Medizinern, rechtliche Grundlagen der ärztlichen Tätigkeit zu beleuchten und die Qualität der Krankenbehandlungen im deutschen Gesundheitswesen zu steigern.
Die Haftungsfragen der arbeitsteiligen Medizin, der Organisation und Patientenaufklärung wie auch der Dokumentation stehen im Mittelpunkt der Aufarbeitung. Beispielsfälle und Schaubilder verdeutlichen die Denkweise der Gerichte und schaffen einen Überblick sowohl für Juristen als auch für Ärzte und Medizinstudenten.
Prof. Dr. Karl Otto Bergmann, Studium der Rechtswissenschaften in Münster, seit 1973 tätig als Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht, Partner der Kanzlei Bergmann und Partner in Hamm, seit 2005 Honorarprofessor der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, zahlreiche Publikationen in medizinrechtlichen und medizinischen Fachzeitschriften sowie Lehr- und Handbüchern, teils als Herausgeber, teils interdisziplinär mit Medizinern.
Dr. Carolin Christin Wever, Studium der Rechtswissenschaften und Zusatzausbildung in der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen im Fach Französisch in Trier, Promotion im Arztstrafrecht bei Prof. Dr. V. Krey, Trier, Fachanwältin für Medizinrecht, Partnerin der Kanzlei Bergmann und Partner in Hamm, Lehrbeauftragte der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, ständige Mitarbeiterin der Zeitschrift für Medizinrecht und weitere Publikationen.
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