Delikte gegen Gemeinschaftsinteressen.- Erster Abschnitt. Delikte gegen das Institut der Ehe und gegen die Familie.- Vorbemerkung.- I. Ehedelikte.- § 71. Mehrfache Ehe. Ehebetrug.- I. Mehrfache Ehe. Stellung im System.- II. Grundtatbestand. Varianten (G. Art. 215.).- III. Verjährungsbeginn. Mitwirkung bei mehrfacher Eheschließung.- IV. Ehebetrug.- § 72. Ehebruch.- I. Strafwürdigkeit. Kantonale Rechte.- II. Umgrenzung des Tatbestandes (G. Art. 214). Erage des fortgesetzten Delikts.- III. Besondere Strafbarkeitsbedingungen.- IV. Strafdrohungen. Absehen von Strafe (G. Art. 214 II).- V. Konkurrenzen.- II. Delikte gegen die Familie.- § 73. Blutschande.- I. Begründung der Strafwürdigkeit.- II. Grundtatbestand. Erschwerte Fälle. Straflose Beteiligte (G. Art. 213).- III. Kurze Verfolgungsverjährung.- § 74. Delikte gegen den Familienstand.- I. Naturgegebener Familienstand. Täuschungshandlungen als Eamilienstandsdelikte.- II. Kantonale Tatbestände.- III. G. Art. 216: Unterdrückung und Fälschung. Kindesunterschiebung.- § 75. Verletzung von Unterstützungs- und Erziehungspflichten. Entziehen und Vorenthalten von Unmündigen.- I. Zivilrechtliche Bestimmungen im Vordergrund.- II. Vernachlässigung von Unterhalts- u. Unterstützungspflichten aus bösem Willen, aus Arbeitscheu oder aus Liederlichkeit (G. Art. 217 I). Kantonale Vorbilder (abandon de famille).- III. G. Art. 217 II: Nichterfüllung freiwillig anerkannter Pflichten gegenüber außerehelichen Kindern und gegenüber der außerehelich Geschwängerten.- IV. Verlassen einer Geschwängerten (G. Art. 218).- V. Verletzung der Erziehungspflieht. Kinderhandel (G. Art. 219).- VI. Entziehen und Vorenthalten von Unmündigen (G. Art. 220): Beziehungen zur Kindesentführung (Kinderraub).- Zweiter Abschnitt. Delikte gegen den öffentlichen Frieden.- Vorbemerkungen.- I. Echte Friedensstörungen.- § 76. Schreckung der Bevölkerung. Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen.- I. Schreckung der Bevölkerung. Landzwang. Gemeingefährliche Drohung (G. Art. 258).- II. Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen: Geschichte des Tatbestandes in der eidgenössischen Gesetzgebung und in kantonalen Rechten (G. Art. 259).- § 77. Landfriedensbruch.- I. Geschichtliche Beziehungen.- II. G. Art. 260: Landfriedensbruch als öffentliche Zusammenrottung (Massenverbrechen). Strafbarkeitsbedingungen. Beteiligung.- § 78. Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Gotteslästerung.- I. Verfassungsrechtliche Grundlagen. Schutzobjekte.- II. Religionsdelikte nach kantonalen Rechten.- III. G. Art. 261 eine Kompromißlösung. Tatbestandsgruppen: Beschimpfung und Verspottung der Überzeugung Anderer in Glaubenssachen; Verunehrung von Gegenständen religiöser Verehrung; Böswillige Verhinderung und Störung und öffentliche Verspottung einer verfassungsmäßig gewährleisteten Kultushandlung; Böswillige Verunehrung eines Ortes oder Gegenstandes, die für verfassungsmäßig gewährleistete Kulte oder Kultushandlungen bestimmt sind.- § 79. Störung des Toten- und Grabfriedens.- I. Schutzobjekt. Kantonale Rechte.- II. G. Art. 262: Verunehrung der Ruhestätte eines Toten; Störung und Verunehrung eines Leichenzuges oder einer Leichenfeier; Verunehrung und öffentliche Beschimpfung eines Leichnams; sog. Leichendiebstahl.- II. Anhang.- § 80. Tierquälerei.- I. Schutzobjekt. Bisheriges eidgenössisches und kantonales Recht.- II. G.Art. 264: Mißhandlung, arge Vernachlässigung, unnötige Überanstrengung. Tierexperiment und Vivisektion.- III. Kantonale Vorbehalte.- § 81. In selbstverschuldeter Trunkenheit oder Betäubung verübte Delikte.- I. Militärstrafgesetz und Bürgerliches Strafgesetz.- II. G. Art. 263.- § 82. Bettel und Landstreicherei.- I. Delikte gegen die öffentliche Ordnung.- II. Kantonale Ordnungen. Eidgenössischer E. 1918, Art. 332.- III. Bettel.- IV. Landstreicherei.- V. Sanktionen.- Dritter Abschnitt. Gemeingefährliche Delikte.- § 83. Gemeingefahr. Typus der gemeingefährlichen Delikte.- I. Gemeingefahr.- II. Konkrete und abstrakte Gemeingefahr.- III. Schuldfrage: Wissensschuld, Gefährdungsvorsatz.- IV. Kreis der gemeingefährlichen Delikte.- § 84. Brandstiftung.- I. Brandstiftung und Sachbeschädigung. Systematik.- II. Kasuistische und generelle Tatbestandsumschreibung. Verursachung einer Feuersbrunst. Die Varianten nach G. Art. 221/2. Vorsätzliche und fahrlässige Brandstiftung. Qualifikation und Privilegierung.- III. Vollendung und Versuch. Tätige Reue.- IV. Brandstiftung durch explosive Stoffe. Zerstörung durch Explosion. Versicherungsbetrug. Tötung und Körperverletzung bei Brandstiftung.- § 85. Verursachung einer Explosion. Sprengstoffdelikte.- Rechtswidrige Explosionsverursachung (G. Art. 223). Konkretes Gefährdungsdelikt. Fahrlässigkeit.- II. Sprengstoffdelikte (G. Art.224 bis 226). Entwicklung der Bundesgesetzgebung. Vorsätzliche Gefährdung in verbrecherischer Absicht durch Sprengstoffe und giftige Gase. Vorsätzliche Gefährdung ohne verbrecherische Absicht; Fahrlässigkeit. Weitere Sprengstoffgefährdungen. Konkurrenz mit Verletzungsdelikten. Bundesgerichtsbarkeit und kantonale Gerichtsbarkeit.- § 86. Verursachung anderer Gemeingefahren (Überschwemmungen usw.).- I. Konkrete Gefährdungsdelikte.- II. Verursachung einer Überschwemmung (G. Art. 227).- III. Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (G. Art. 228).- IV. Baugefährdung (G. Art. 229).- V. Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen (G. Art. 230).- § 87. Delikte gegen den öffentlichen Verkehr.- I. Ihr Charakter als Gefährdungsdelikte.- II. Störung des öffentlichen Verkehrs (G.Art. 237).- III. Störung des Eisenbahnverkehrs. Der bisherige Art. 67 des Bundesstrafrechts von 1853 und Art. 238 des G.- IV. Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (G. Art. 239).- § 88. Delikte gegen die öffentliche Gesundheit. Einleitung.- I. Bisherige Rechte.- II. Die Zusammenfassung in den Art. 231 bis 236 des G.- III. Verstärkung der Verwaltungs- und Polizeigesetzgebung durch das Strafgesetz.- § 89. Verbreitung yon Krankheiten und Schädlingen.- I. Verbreitung menschlicher Krankheiten (G. Art. 231). Vorsatz, Fahrlässigkeit. Verhältnis zur Epidemiegesetzgebung.- II. Verbreitung von Tierseuchen (G. Art. 232). Verhältnis zur Tierseuchengesetzgebung.- III. Verbreiten von für die Land- und die Forstwirtschaft gefährlichen Schädlingen (G. Art. 233). Verhältnis zu der Nebengesetzgebung.- § 90. Verunreinigungen von Trinkwasser. Nebengesetze. Gesundheitsschädliches Futter.- I. Abstrakte Gefährdungsdelikte.- II. Verunreinigung von Trinkwasser (G. Art. 234).- III. Lebensmittelpolizeigesetz.- IV. Andere Nebengesetze: Verbot von Kunstwein und Kunstmost; BGes. betreffend das Absinthverbot; Betäubungsmittelgesetz.- V. Gesundheitsschädliches Futter (G. Art. 235, 236).- Vierter Abschnitt. Fälschungen.- § 91. Typus der Fälschungsdelikte. Fälschungsbegriffe.- I. Fälschung und Betrug. Richtung der Fälschungsdelikte. Kriterien: Angriffsobjekte und Mittel der Deliktsverübung.- II. Fälschung und Verfälschung.- § 92. Warenfälschung.- I. Die umfassenden Tatbestände der Warenfälschung. Begriff der Ware.- II. Grundtatbestand Art. 153 des G. Warenfälschung als abstrakt gemeingefährliches Delikt.- III. Inverkehrbringen. Verhältnis zwischen Art. 153 und 154. Verhältnis zum Betrug.- IV. Einführen und Lagern von Falschwaren (Art. 155).- V. Beziehungen zum Markenschutzgesetz und zum Urheberrechtsgesetz.- § 93. Maß- und Gewichtsfälschung.- I. Vermögensdelikt und Delikt gegen staatliche Beweiszeichen.- II. Bundesgesetz vom 24. Juni 1909 über Maß und Gewicht.- III. Die Tatbestände des Art. 248 des StGB.- IV. Verhältnis zum Betrug.- V. Übertretungstatbestände aus dem Maß- und Gewichtsgesetz.- § 94. Gelddelikte. Einleitung.- I. Entwicklung des schweizer. Geldstrafrechts (Nationalbankgesetz, Münzgesetz).- II. Geldbegriff. Anwendung des Geldstrafrechts auf ausländisches Geld.- III. Schutzobjekt. Die Gelddelikte als abstrakte Gefährdungen.- IV. Vorbehalt von Art. 72 des Nationalbankgesetzes.- § 95. Die einzelnen Gelddelikte.- I. Geldfälsch