Sarah Legner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Europäisches Privatrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Im Jahr 2019 wurde sie an der Universität Tübingen mit einer Arbeit zum Kartellrecht promoviert (summa cum laude) (Schadenstheorien bei Nachfragemacht im deutschen und europäischen Kartellrecht, 2019, Mohr Siebeck, 223 S.). Die Habilitation erfolgte im Jahr 2023 an der Universität Konstanz. Sie ist Autorin zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Veröffentlichungen (u.a. Verhaltenspflichten für Torwächter im Digital Markets Act, WM 2023, 1901; Nachfragemacht und Effizienzen in der Fusionskontrolle, WuW 2020, 185; Private Kartellrechtsdurchsetzung in der Weimarer Republik und im Deutschland der frühen Nachkriegszeit, ZNR 40 (2018), 27) and an Kommentierungsprojekten zu neuen Rechtsakten der europäischen Digitalregulierung beteiligt (u.a. Heinze, Christian/Steinrötter, Björn/Zerdick, Thomas (Hrsg.), Kommentar KI-VO Gesetz über künstliche Intelligenz, München 2025; Steinrötter, Björn (Hrsg.), Rechtshandbuch Europäische Plattformregulierung, Baden-Baden 2023).