Erstes Kapitel. Einführung.- § 1. Aktienrecht und Aktienwesen.- I. Geltendes schweizerisches und deutsches Aktienrecht.- II. Der Entwurf zu einem neuen schweizerischen Aktienrecht.- III. Vom Aktienwesen.- a) Bedeutung der Aktiengesellschaft im Wirtschaftsleben.- — b) Der deutsche Aufsichtsrat.- — c) Formelle und materielle Bilanzprüfung.- — d) Die schweizerische Kontrollstelle.- — e) Die Bedeutung der Bewertung in der Bilanz.- — f) Die englischen Revisoren (auditors).- — g) Vorschläge zur Reform der Bilanzprüfung in Deutschland.- — h) Die Kontrollstelle nach dem Entwurf zu einem neuen schweizerischen Aktienrecht.- — i) Die Generalversammlung.- — k) Publizität.- § 2. Die Grundlage des Dividendenbezugsrechtes.- § 3. Die Feststellung des Inhaltes des Dividendenbezugsrechtes.- § 4. Der Bilanzgenehmigungsbeschluß der Generalversammlung..- I. Die Einberufung der Generalversammlung.- II. Die Genehmigung der Jahresbilanz, Einschränkung der Befugnis der Generalversammlung, keine Klage auf gerichtliche Feststellung der Büanz.- III. Die Rückgängigmachung des Bilanzgenehmigungsbeschlusses.- § 5. Übersicht über die Vorschriften des schweizerischen Rechts betreffend die Aufstellung der Bilanz und die Verwendung des Reingewinnes (Aktivsaldos).- § 6. Die Auslegung der Statuten.- § 7. Beispiel einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.- Zweites Kapitel Die Bilanz.- § 8. Der Zweck der Bilanz.- I. Feststellung des Vermögens und Ermittlung des Ertrages.- II. HGB. §§ 261 und 40; Vermögensfeststellungsbilanz, Gewinnermittlungsbilanz, Gewinnverteilungsbilanz.- III. Dynamische Bilanzlehre.- IV. Richtige Ermittlung von Vermögen und Gewinn; der Grundsatz der Vorsicht.- § 9. Die Beständigkeit des Aktienkapitals.- I. Das Prinzip.- II. Die Folgerungen aus dem Prinzip, Reingewinn; Unterbilanz, gesetzlicher Reservefonds, Überschuldung.- III. Jahresgewinn, Bilanzgewinn, Reingewinn, Betriebsgewinn.- § 10. Das Aktienkapital auf der Passivseite.- I. Zweck der gesetzlichen Vorschrift.- II. Bei nur teilweise einbezahltem Aktienkapital.- § 11. Bilanzkontinuität.- A. Bewertung der Aktiven.- B. Abschreibungen auf den Anlagen.- § 12. Das Bewertungsproblem in der Theorie; der Geschäftswert und die Auffassung der guten Geschäftspraxis.- A. Der Veräußerungswert, der individuelle Wert nach Simon, der Geschäftswert nach Staub.- B. Der Begriff des Geschäftswertes und die Auffassung der guten Geschäftspraxis.- § 13. Der Wertbegriff in der Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des schweizerischen Bundesgerichtes.- I. Das Reichsgericht.- II. Das schweizerische Bundesgericht.- § 14. Die Bilanz- und Dividendenpolitik der guten Geschäftspraxis.- I. Die Bilanzpolitik.- Das Ziel und die Mittel.- Die leitende Momente.- 1. Die Rücksicht auf die gegenwärtigen Absatzverhältnisse.- 2. Die Vorsorge gegen Konjunkturrückschläge.- 3. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit.- 4. Die Voraussicht von Änderungen in den Produktions- und Absatzverhältnissen.- 5. Die Deckung der mit dem Weiterbetrieb der Unternehmung verbundenen Risiken.- 6. Die Vorsorge gegen Betriebsausfälle.- 7. Bei Unsicherheit in der Gestaltung der künftigen Verhältnisse.- Das Maß der Tieferbewertung.- — Der Zweck der Reservefonds.- — Gute Bilanzpolitik im weiteren Sinne.- — Zweck der durch die Tieferbewertung des Vermögens erreichten Gewinnrückstellung.- — Vorsorge gegen die Risiken und Lasten des Weiterbetriebes. — Die Bilanzpolitik als Grundlage der Unternehmungspolitik.- — Der Grundsatz der Vorsicht und die Bilanzpolitik der guten Geschäftspraxis.- II. Die Dividendenpolitik.- A. Stabilisierung der Dividende.- 1. Die Tendenz und ihre Vorteile.- 2. Die Durchführbarkeit.- 3. Die Durchführung.- 4. Indirekte Mittel.- a) Das Bezugsrecht als indirektes Mittel der Dividendenstabilisierung.- — b) Das „wertvolle Bezugsrecht“ nach allgemeinem Sprachgebrauch.- — c) Das Bezugsrecht als Ergänzung der Dividende.- — d) Die Berechnung des Wertes des Bezugsrechtes im Bank- und Börsenverkehr.- — e) Die Praxis in Deutschland und in der Schweiz.- B. Liquidität und Bilanz- und Dividendenpolitik.- Das Gesetz, die gute Praxis 60. — Die Liquidität als Bewertungsmoment, Dividendenpolitik 61..- C. Trennung zwischen Bilanz- und Dividendenpolitik.- III. Dauernde Sicherung des Unternehmens und Stabilisierung der Dividende.- a) Voraussetzungen der dauernden Sicherung und der weitergehenden Dividendenstabilisierung.- — b) Die dauernde Sicherung als Grundsatz, die Dividendenstabilisierung als Tendenz. Thesau-rierungspolitik.- IV. Bilanzpolitik und deutsches und schweizerisches Recht.- A. Deutsches Recht.- 1. Die gesetzlichen Vorschriften, juristisches Kriterium zur Auslegung.- 2. Das Reichsgericht, Urteil vom 7. Nov. 1916, Anwendung kaufmännischer Grundsätze.- 3. Das Reichsgericht, Urteil vom 11. Febr. 1927.- 4. u. 5. Staub-Pinner, die Aktienrechtskommission.- 6. Der Enquete-Ausschuß zur Dividendenpolitik.- B. Schweizerisches Recht.- Geltendes Recht, der Entwurf zu einem neuen Recht.- — Tieferbewertung der Vermögensgegenstände und Reservefonds bei vollständiger Anerkennung der kaufmännischen Auffassung.- V. Dividendenpolitik und deutsches und schweizerisches Recht.- Einschränkung der Befugnis der Generalversammlung.- — Das Recht des Aktionärs auf den Reingewinn.- VI. Bilanz- und Dividendenpolitik und der Entwurf zu einem neuen schweizerischen Recht.- A. Sanktion der Bilanz- und Dividendenpolitik der guten Geschäftspraxis.- Verwaltung und Generalversammlung.- B. Befugnis, keine Pflicht zur Durchführung einer solchen Politik.- § 15. Das Interesse des Staates an der Bilanz- und Dividendenpolitik der Aktiengesellschaften..- Sicherung der Kapitalien; der Lohn des Arbeiters, die Exportindustrien; Sicherung der Steuereinnahmen.- § 16. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Bilanzgenehmigungsbeschlusses.- I..- a) Nichtigkeit bei Verstoß gegen zwingende Bilanzvorschriften. — Nur Anfechtbarkeit bei zu niedrigen Abschreibungen und bei Überschätzung in der Bewertung; Nichtigkeit erst bei offenbarer Willkür.- — b) Bei Tieferbewertung immer nur Anfechtbarkeit, keine Nichtigkeit.- — c) Anfechtungsklage, Feststellungsklage auf Feststellung der Nichtigkeit, Legitimation zur Klage.- — d) Spätere Beschlüsse, die auf früheren nichtigen oder auf erhobene Anfechtungsklage für ungültig, nichtig erklärten Beschlüssen beruhen.- II. Die Abgabe des Werturteils als Ermessenssache der Mehrheit...- III. Die Rechtsprechung des Reichsgerichtes.- IV. Die Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichtes.- V. Die Einschränkung des Anfechtungsrechtes durch die Konzernbildung.- VI. Die Wirkungen der Anfechtungsklage.- VII. Das Einspruchsrecht des Gesellschaftsgläubigers in der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichtes.- § 17. Der Erneuerungs- und der Delkredere-Fonds.- I. Unechte Reserven.- II. Der Erneuerungsfonds.- III. Der Delkrederefonds.- § 18. Begriff und Methoden der Abschreibung.- I. Begriff.- Dauernde Beteiligungen.- — Abschreibungen im weiteren Sinne, d. h. auf Waren, Wertpapieren usw..- — Abschreibungen und Kalkulation.- — Abschreibungen als Produktionskosten.- — Abschreibungen bei ungenügendem Betriebsergebnis.- — Anlage der Abschreibungsbeträge.- — Bemessung der Abschreibungen.- II. Methoden.- § 19. Die Abschreibungen im Aktienrecht. Der Begriff der wirtschaftlichen Abnutzung und dessen Abgrenzung zur Abschreibungspolitik der guten Geschäftspraxis..- I. Das deutsche Handelsgesetzbuch, Auslegung durch die deutsche Literatur.- II. Das schweizerische Obligationenrecht.- III. Die wirtschaftliche Abnutzung, Verminderungen der Verwendungsmöglichkeit der Anlagen.- IV. Erhöhung der Verwendungsmöglichkeit der Anlagen.- V. Die Berechnung der wirtschaftlichen Abnutzung.- VI. Die Unvollkommenheiten des Begriffes des Anschaffungs- bzw. Herstellungswertes und desjenigen der wirtschaftlichen Abnutzung.- VII.–IX. Wirtschaftliche Abnutzung und die Abschreibungspolitik der guten Geschäftspraxis.- X. Deutsches Handelsgesetzbuch, wirtschaftliche Abnutzung und wirklicher Wert.- XI. Abschreibung auf den Ertrags