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jellinek georg; jellinek walter - allgemeine staatslehre

Allgemeine Staatslehre MANULDRUCK

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Dettagli

Genere:Libro
Lingua: Tedesco
Editore:

Springer

Pubblicazione: 01/1929
Edizione: Softcover reprint of the original 3rd ed. 1929





Trama

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.




Sommario

Erstes Buch Einleitende Untersuchungen.- Erstes Kapitel. Die Aufgabe der Staatslehre.- 1. Die wissenschaftliche Stellung der Staatslehre.- Gesellschaftswissenschaften und Staatswissenschaften. Die einzelnen Staatswissenschaften. Die Staatslehre als theoretische Staatswissenschaft.- 2. Die Gliederung der Staatslehre.- Allgemeine und besondere Staatslehre. Einteilung der allgemeinen Staatslehre in allgemeine Soziallehre des Staates und allgemeine Staatsrechtslehre. Gegensatz und Zusammenhang beider.- 3. Die Politik und ihr Verhältnis zur Staatslehre.- Die Politik als angewandte Staatswissenschaft und als Kunstlehre. Ihre Bedeutung für die Staatslehre und die Staatsrechtslehre insbesondere.- 4. Kausal- und Normwissenschaft.- Verhältnis der Staatslehre und Politik zu beiden.- 5. Begrenzung der Aufgabe einer allgemeinen Staatslehre.- Ausschließung prähistorischer Forschung. Beschränkung auf die heutige abendländische Staatenwelt. Ausschluß der Politik, mit Ausnahme der Grenzgebiete zwischen ihr und der Staatslehre.- Zweites Kapitel. Die Methodik der Staatslehre.- 1. Notwendigkeit methodologischer Untersuchung.- Methodologische Verwirrung in den Sozialwissenschaften und deren Gründe. Feststellung der Forschungsprinzipien der Saatslehre gefordert.- 2. Unterscnied der soziaiwissenschalthchen Erkenntnis von der naturwissenschaftlichen.- Das Ziel der Naturwissenschaften, die Verwandlung der Qualitäten in Quantitäten, ist in der Sozialwissenschaft nicht zu erreichen. Bedeutung des Individuellen in der Sozialwissenschaft.- 3. Die Forschung nach den Typen in der Sozial Wissenschaft.- Soziale Vorgänge nie identisch, aber doch analog. Wissenschaftliche Isolierung zum Zwecke der Klassifizierung. Einzelstaat staatliche Institution überhaupt — einzelne staatliche Institutionen Gegenstände wissenschaftlicher Betrachtung.- 4. Die Typen als Gegenstand der Staatslehre.- Idealer und empirischer Typus, Entwicklungstypen und Daseinstypen. Der Typus als heuristisches Prinzip. Seine historisch-soziale und juristische Betrachtungsweise.- 5. Die historische Forschungsweise in der Staatslehre.- Unterschied von Änderung und Entwicklung der Institutionen. Zweckwandel bloß Änderung. Entwicklung nur bei konstanten Zwecken. Ansichten von primärer bewußter und unbewußter Schöpfung von Staat und Recht. Einseitigkeit beider. Unbeabsichtigte Nebenerfolge von Zweckhandlungen.- 6. Die juristische Methode in der Staatslehre.- Sie gilt allein für die Feststellung der Sätze der Staatsrechtslehre und Entwicklung deren Inhalts. Juristisch nicht gleich privatrechtlich. Einheitlichkeit der juristischen Methode. Ihre Grenzen.- Drittes Kapitel. Die Geschiclite der Staatslehre.- Antike Staatslehre. Ihr vornehmstes Objekt der Idealtypus.- Daneben eingehende Kritik des Vorhandenen.- Charakter der mittelalterlichen Staatslehre. Verbindung der Staatslehre mit der Jurisprudenz.- Neuere Zeit beginnt mit politischen Erörterungen. Gegensatz hierzu im Naturrecht. Gelegentliche Vermischung beider.- Montesquieus Musterstaat wird Grundlage des liberalen Programms.- Forderung einer allgemeinen Staatslehre. Unklarheit der einschlägigen Darstellungen.- Scheidung des Theoretischen vom Praktischen. Staatsrechtslehre vor allem Domäne des Juristen. Arbeiten philosophischer Schriftsteller darüber. Werke über Politik auf historischer Grundlage. Soziologische, wirtschaftliche und verwandte Forschungen.- Viertes Kapitel. Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften 71125.- I. Universelle und isolierende Forschung.- Staat Objekt der Natur- und Geisteswissenschaften. Notwendigkeit seiner isolierten Betrachtung. Deren Korrektur durch Verbindung mit den anderen Wissenschaften. Warnung vor Vermischung der Methoden.- II. Das Verhältnis der Staatslehre zu den Naturwissenschaften.- 1. Einfluß der Naturbedingungen des Gebiets auf den Staat.- 2. Einfluß der physischen Beschaffenheit der Bewohner auf den Staat. Rassenlehre. Physischer Einfluß psychisch vermittelt.- III. Das Verhältnis der Staatslehre zu den übrigen Geisteswissenschaften.- 1. Die Beziehungen der Staatslehre zur Psychologie und Anthropologie.- 2. Die Beziehungen der Staatslehre zu den Sozialwissenschaften.- Zweites Buch Allgemeine Soziallehre des Staates.- Fünftes Kapitel. Der Name des Staates.- Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat“. Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.- Sechstes Kapitel. Das Wesen des Staates.- I. Die Erkenntnisarten des Staates.- Objektive und subjektive Betrachtungsweise. Historischpolitisehe und juristische Erkenntnisweise.- II. Die einzelnen Staatstheorien.- A. Theorien voin überwiegenden objektiven Sein der Staaten.- B. Theorien vom überwiegenden subjektiven Sein der Staaten.- C. Die juristischen Lehren vom Staate. Der Staat als Rechtsbegriff.- Rückblick auf die Staatstheorien. Erklärungsversuche entweder individualistisch-atomistisch oder kollektivistischuniversalistisch.- III. Entwicklung des Staatsbegriffes.- 1. Der soziale Staatsbegriff.- 2. Der juristische Staatsbegriff.- Siebentes Kapitel. Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.- I. Das Problem.- Die Frage nach dem Grund des Staates ist praktischer Natur. Verschiedene Wege ihrer Lösung. Die fünf Arten der Begründung des Staates.- II. Die einzelnen Theorien.- 1. Die religiös-theologische Begründung des Staates.- 2. Die Machttheorie.- 3. Die Rechtstheorien.- 4. Die ethische Theorie.- 5. Die psychologische Theorie.- III. Systematische Entwicklung der Rechtfertigungstheorie.- Staatliche Zwangsgewalt durch die psychologisch-historisehe Théorie nicht erklärt. Organisation Vorbedingung jeden gedeihlichen gemeinschaftlichen Wirkens. Grundirrtum der anarchistischen und sozialistischen Theorien.- Die Rechtsordnung einzige Garantie gesellschaftlichen Lebens. Frage nach dem Grund des Staates gleich der nach dem Grunde des Rechtes. Unmöglichkeit allgemeiner Rechtfertigung eines konkreten Staates. Einschränkung der Rechtfertigung des Staates auf den gegenwärtigen und künftigen Staat. Verbindung der Lehre von der Rechtfertigung des Staates mit der von den Staatszwecken.- Achtes Kapitel Die Lehren vom Zweck des Staates.- I. Das Problem.- Dessen Vernachlässigung in neuester Zeit. Verschiedenartigkeit der Fragestellung: nach dem objektiven universalen Zweck; bei Plato und der christlichen Theologie. Seine Negierung durch eine mechanisch-materialistische, seine Bejahung dutch eine teleologische Weltanschauung. Frage nach dem objektiven partikularen Zweck. Willkürlichkeit der Beantwortung, ihre Bedeutung fürdas populäre Bewußtsein.- Frage nach dem subjektiven Zweck. Ihre Notwendigkeit. Subsumierung der mannigfaltigen Zwecke unter oberste Zwecke. Formale Staatsdefinition nicht genügend für umfassende Erkenntnis des Staates.- Praktische Bedeutung der Erkenntnis des Staatszwecks. Deren Grenzen.- II. Überblick über die einzelnen Zwecktheorien.- Die Lehre bei Aristoteles, den Römern, der neueren naturrechtlichen Literatur. Ihre Umwandlung mit dem Siege der historischen Schule. Lehre von der Zwecklosigkeit des Staates. L. v. Haller, Verwechslung von Zwecken und Funktionen. Einfluß des Idealtypus auf ältere Zwecklehren. Lehren vom absoluten Zweck. Ihr agitatorischer Kern. Die relativ-konkreten Staatszwecke. Einteilung der abgoluten Theorien.- III. Entwicklung der Theorie der relativen Staatszwecke.- 1. Psychologische und physische Grenzen der Staatstätigkeit. Regulierende Wirkung dieser Einsicht für das Staatsleben.- 2. Solidarische planmäßige menschliche Lebensäußerungen sind dem Staate eigentümlich. Ihre Zurückführuög auf das Bewahren, Ordnen, Unterstützen. Ausbildung der Individualität als Solidarinteresse. Ausbreitung der Solidarität der Interessen mit wachsender Kultur. Ausschließliche und konkurrierende Staatszwecke.- 3. Ausschheßliche Staatsaufgaben: Schutz der Gesamtheit und ihrer Glieder, Bewahrung und Erhöhung des internationalen Ansehens, Erhaltung und Förderung der eigenen Existenz durch innere Stsia










Altre Informazioni

ISBN:

9783642506260

Condizione: Nuovo
Dimensioni: 229 x 152 mm Ø 1288 gr
Formato: Brossura
Illustration Notes:LII, 840 S.
Pagine Arabe: 840
Pagine Romane: lii


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